(...) Wir leisten mit diesem Gesetz einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Mit der Definition eines einheitlichen Verschuldensbegriffs und den geplanten Regeln zur Insolvenz wird der Druck auf die Kassen erhöht, ihr wirtschaftliches Gebaren offen zu legen, ihre Schulden abzubauen und Rückstellungen für zukünftige Lasten aufzubauen. (...)
(...) Dieser Paragraph lautet: "Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften." Hier ist nicht von teilweise oder sektoraler Prüfung die Rede. In der Begründung heißt es zudem: "Die Regelung stellt im Interesse einer unabhängigen, umfassenden und wirksamen Finanzkontrolle klar, dass der BundesrechnungshoBundesrechnungshofhalts- und Wirtschaftsführung der bundesunmittelbaren und landesunmittelbaren Krankenkassen sowie ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften prüfen kann, wenn diese gesetzlich begründete Zahlungen des Bundes erhalten." Ich denke, dass damit in der Tat ein umfassendes Prüfungsrecht gesetzlich verankert ist. (...)
(...) Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweitert die Wahlmöglichkeiten der Versicherten. Selbstbehalttarife für Pflichtversicherte gab es bislang in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Diese sind jetzt ebenso möglich wie ein Wahltarif Kostenerstattung. (...)
(...) Jetzt werden die bisherigen Budgets abgelöst und das Morbiditätsrisiko – also Ausgabensteigerungen aufgrund einer erhöhten Krankheitshäufigkeit der Versicherten – auf die Krankenkassen übertragen. Konkret bedeutet das, dass die Kassen zukünftig mehr Geld zur Vergütung bereitstellen, wenn der Behandlungsbedarf der Versicherten ansteigt oder Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden. (...)
(...) 3. Die Beweislastregelung zum Nachweis einer Diskriminierung wurde deutlich zu Lasten der Anspruchsteller geändert. Reichte bisher eine Glaubhaftmachung, die eine Benachteiligung vermuten lässt, zum Auslösen der Beweislast auf der Gegenseite aus, so sind nunmehr die Indizien einer Benachteiligung zu beweisen. (...)
(...) Menschen ohne Versicherungsschutz, die früher privat versichert waren oder z.B. wegen selbständiger Berufstätigkeit der PKV zuzuordnen sind, können sich ab dem 01. Juli 2007 im heutigen Standardtarif der PKV ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse versichern und ab 2009 in den neuen Basistarif wechseln. (...)