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Bedeutet Ihre Forderung nach einer mindestens fünfjährigen Übergangsfrist, dass z.B. Jahrgang 1966 mit Rentenbeginn 2031 und erfüllten 45 Versicherungsjahren noch abschlagsfrei in Rente gehen kann?

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Frage von Helmut S. •

Bedeutet Ihre Forderung nach einer mindestens fünfjährigen Übergangsfrist, dass z.B. Jahrgang 1966 mit Rentenbeginn 2031 und erfüllten 45 Versicherungsjahren noch abschlagsfrei in Rente gehen kann?

Sehr geehrte Frau Klose,

in Ihrem aktuellen Interview begründen Sie längere Übergangsfristen damit, dass Menschen ihre Lebens- und Ruhestandsplanung über viele Jahre an der geltenden Rechtslage ausgerichtet haben und nicht kurz vor dem Renteneintritt vor vollendete Tatsachen gestellt werden dürfen.

Daher stellt sich die Frage, wie Ihre im Interview erwähnte Fünfjahresfrist konkret zu verstehen ist.

Beispielsweise wird ein Versicherter des Jahrgangs 1966 im Jahr 2031 65 Jahre alt und erfüllt zu diesem Zeitpunkt bereits die Voraussetzungen für die heute geltende abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren.

Viele Betroffene haben zwar noch keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben, ihre finanzielle Planung, Altersvorsorge und ihr geplantes Ausscheiden aus dem Berufsleben aber bereits seit Jahren auf diesen Zeitpunkt ausgerichtet.

Würde ein solcher Fall nach Ihrem Verständnis noch vom Vertrauensschutz erfasst werden?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu diesem wichtigen Thema!

Die bisherige Rechtsprechung erfordert es im Sinne des Vertrauens- und Bestandsschutzes für derartige Veränderungen immer Übergangsregelungen vorzusehen. Wie Sie richtigerweise beschreiben, plädiere ich dabei für fünf Jahre, da dies auch die bisherige Maßgabe vom Bundesverfassungsgericht ist. Dies würde dann für alle Versicherte gelten. 

Die konkrete Ausgestaltung findet jedoch jetzt erst im politischen Prozess statt, wobei die Union bisher andere Vorstellungen hat. Das müssen wir in einem Kompromiss zusammenbringen. Für das Endergebnis bitte ich Sie noch um Geduld!

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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