Frage von Sven H. • 25.02.2022
Antwort von Ansgar Heveling CDU • 01.03.2022
Sehr geehrter Herr H.,
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
Sehr geehrter Herr H.,
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage.
Sehr geehrter Herr I.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage.