Frage an Antje Blumenthal bezüglich Familie

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Antje Blumenthal
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Frage von marc r. •

Frage an Antje Blumenthal von marc r. bezüglich Familie

Guten Tag,

können Sie mir erklären warum ich als Familienmutter (durchschnittliches Einkommen) nur 154 Euro Kindergeld erhalte und Millionäre und Best und Besserverdienende über die Steuererklärung deutlich mehr Kindergeld über den Kinderfreibetrag geltend machen können?

Ist es nicht vielmehr so, dass diese Bevölkerungsgruppe sagen wir ab einem Jahresgehalt ab 100000 Euro auch ohne Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag (Steuererklärung) ihre Kinder gut betreuen könnten?

Wann wird diese Schieflage dieses subventionieren von ärmeren zu reicheren Bevölkerungsschichten korrigiert?

Das neue Erziehungsgeld ist auch so ein Beispiel. Den Armen wird genommen. Kürzung auf Sockelbeitrag weniger Monate.....gut Verdiener bekommen jedoch 67 % des letzten Einkommens.

Bitte nennen Sie mir Ihre Sicht der Dinge.

1. Schieflage Kindergeld / Steuerfreibetrag

2.Schieflage Erziehungsgeld.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rader/ sehr geehrter Herr Rader,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag sind im Grunde zwei Seiten einer Medaille. Prinzipiell bewirkt die Zahlung von Kindergeld die Steuerfreistellung des Einkommens in Höhe des Existenzminimums des Kindes – so wie es auch beim Kinderfreibetrag ist. Ob Eltern nun das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen, entscheiden nicht sie selbst, sondern wird mit der Lohn- bzw. Einkommenssteuer vom Finanzamt nach dem Prinzip der Günstigkeit bestimmt. Das Finanzamt prüft, ob das gezahlte Kindergeld ausreicht, um das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums des Kindes steuerfrei zu stellen. Ist das nicht der Fall, werden der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung abgezogen und das gezahlte Kindergeld verrechnet. Die meisten Eltern erhalten das Kindergeld, etwa 95 Prozent.

Ich kann Sie jedoch vollkommen verstehen, wenn Sie die Situation, die Sie in Ihrem Beispiel schildern, als ungerecht empfinden. Grundsätzlich gibt es für den Familienlastenausgleich, zu dem Kindergeld und -freibetrag gehören, ganz unterschiedliche Begründungen und je nachdem, welche man in den Vordergrund stellen möchte, kommt man zu unterschiedlichen Forderungen.

Grundsätzlich kann man festhalten, dass jemand, der Kinder unterhalten muss, im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen in seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Hierzu nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Existenzminimum der Kinder bei ihren Eltern nicht besteuert werden darf. Das kann man durch das Kindergeld erreichen. Bei hohen Einkommen reicht dies aber u.U. nicht aus, so dass der Kinderfreibetrag ins Spiel kommen muss, der *jedem* Einkommensbezieher zu gewähren ist - unabhängig von der Höhe seines Einkommens. Ein Millionär, der ein Kind zu unterhalten hat, ist eben im Vergleich zu einem Millionär ohne Kinder weniger leistungsfähig, so die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts. Durch den progressiven Verlauf der Einkommensteuer führt der Kinderfreibetrag bei besser Verdienenden zu einer höheren (absoluten) steuerlichen Entlastung als bei Beziehern niedriger Einkommen. Dies ist dem progressiven Steuertarifs zuzuschreiben. Wollte man die zunehmende Ersparnis beim Kinderfreibetrag abschaffen, müsste man sich in der Folge gegen einen progressiven Einkommenssteuerverlauf entscheiden, was wohl auf wenig Zustimmung stoßen dürfte.

Wir als Politiker sind jedoch an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gebunden, so dass hier kaum Änderungen erwartet werden können.

Das Elterngeld dagegen ist eine *Einkommensersatzleistung*. Es soll den finanziellen Einbruch abfedern, den viele Familien und Alleinerziehende hinnehmen müssen wenn sie sich für ein Kind entscheiden. Das kommt der Lebensrealität vieler Menschen zu Gute, weil es Kontinuität im Beruf fördert und damit Armut vorbeugt. Gerade Frauen sind von Altersarmut betroffen, nach einer Trennung oder Scheidung vom Partner besteht eine große Armutsgefahr und nicht zuletzt Alleinerziehende fielen bisher nach der Geburt eines Kindes regelmäßig in eine regelrechte Armutsfalle. Dem beugt das Elterngeld jetzt vor. Es zeigt einen Weg auf, wie die Entscheidung für Kinder getroffen werden kann, ohne einen großen finanziell Einbruch hinnehmen zu müssen und gleichzeitig, dass sich Arbeit lohnt und Arbeitskontinuität gefördert wird.
Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Antje Blumenthal