Antwort 25.09.2022 von Antje Grothus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) wird die mögliche Reaktiverung von drei Kraftwerksblöcken im Rheinischen Revier geregelt.
Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) wird die mögliche Reaktiverung von drei Kraftwerksblöcken im Rheinischen Revier geregelt.