Frage an Axel Eduard Fischer bezüglich Familie

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Axel Eduard Fischer
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Frage von Franzjörg K. •

Frage an Axel Eduard Fischer von Franzjörg K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Fischer,
das BMFSFJ ist für alle zuständig, außer für Männer zwischen 18 und 65. Es zeigt sich, dass für Frauenförderung die Diskriminierung von Männern öffentlich betrieben wird. Frau hält hartnäckig am Übersetzungsfehler fest: Gender Mainstreaming = Frauenförderung. In der Familienrechtspraxis zeigt sich, dass die Aufrechterhaltung der Mütterzentrierung der ganzen Gesellschaft schadet. Ich erfahre dies als Lehrer zu vieler verhaltensgestörter Kinder aus Trennungsfamilien – meist im „Besitz“ sogenannter „allein erziehender“ Mütter! Somatisierung von Kindern wird in Kauf genommen, indem pauschal vorausgesetzt wird: Was eine Mutter tut, ist gut und allein am Kindeswohl orientiert (vergl. BVerfG vom 29.01.03).
Der Wähler versteht nicht mehr: - Obwohl Männer statistisch gesehen etwa 7 Jahre früher sterben, wurde allein ein Frauengesundheitsbericht erstellt. - Der Gewaltschutzparagraph wird missbraucht nach dem Motto: "Gewalt im Haus, Mann muß raus", selbst wenn die Frau die Täterin ist. Die Statistiken zum Platzverweis sind nicht mehr Dokumente zur Realität von Gewalt, sondern Dokumente der Diskriminierung. - Die Inbesitznahme von Kindern durch Mütter, sowohl als „Unterhaltsgeiseln“ als auch als moralisches Rechtfertigungsinstrument (ich bekomme die Kinder, also bin ich die Gute!), wird immer noch unkritisch gefördert.
Dringend nötig wäre die Einrichtung einer männerpolitischen Abteilung im BMFSFJ. Werden Sie sich hierfür engagieren? Nach dem § 1626a BGB bestimmt eine Mutter allein, inwieweit ein Vater auch ein solcher sein darf (Verstoß gegen GG 3 Abs.2 und 6 Abs.5). Das BVerfG hat sich um diese Tatsache herumgemogelt, indem es zwar festgestellt hat, daß der entsprechende Passus grundgesetzwidrig sein könnte, hat die Überprüfung dieser Frage aber dem Gesetzgeber aufgetragen. Seither ist nichts passiert. Werden Sie sich für eine Streichung des § 1626a BGB einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen, Franzjörg Krieg

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