Frage an Axel Eduard Fischer bezüglich Recht

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Axel Eduard Fischer
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Frage von Ralf K. •

Frage an Axel Eduard Fischer von Ralf K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Fischer!

Gerade lese ich in den Heise-News, daß Sie und Ihre Partei Änderungen im Meldegesetz beschlossen hatten, die ab kommenden Sonntag in Kraft sein werden. Es stellt sich eine inhaltliche Frage, zu der ich eine praktikable Antwort erwarte. Diese richte ich natürlich an Sie, da Sie der MdB meines Wahlkreises sind, der dieses Gesetz verantwortet.

Folgende angenommene Situation: Ich plane eine längere Reise mit einem eigenen Fahrzeug, z.B. ein Sabbatjahr für eine Reise mit dem 4*4 von Kapstadt nach Deutschland. Das Fahrzeug ist selbstverständlich auf mich zugelassen und versichert. Dazu benötige ich einen Wohnsitz in Deutschland. Für die Zeit der Reise möchte ich meine Wohnung hier aufgeben, da ich sie nicht benötige. Als Wohnsitz soll die Wohnung eines Freundes dienen. Allerdings werde ich seine Wohnung keinesfalls beziehen.

Schon haben wir ab Sonntag das Problem. Sie bedrohen mich bzw. meinen Freund mit einer Strafe über 50.000 aktuelle griechische Währungseinheiten mit dem neuen Meldegesetz: "Mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld muss rechnen, wer Dritten eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anbietet oder zur Verfügung stellt, wenn diese die Wohnung nicht beziehen bzw. das nicht beabsichtigen."

Nennen Sie mir bitte recht zeitnah einen offiziellen Weg, wie ich hier verfahren muß! Danke.

Diese Frage war ursprünglich am 29.10.2015 direkt an Axel E. Fischer gerichtet, wurde aber trotz wiederholter Anfrage an seine zu diesem Zweck veröffentlichten Mail-Adressen erfolgreich ignoriert.

Ihre "Standard-Antwort von Axel E. Fischer", hier mehrfach zu sehen, enthält folgende Passage: "Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. [...] Über meine E-Mail-Adresse ( axel.fischer@bundestag.de ), [...] besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen."

Ihre Behauptung, daß Ihnen der Kontakt zu den Mitbürgern wichtig sei, ist wenig glaubhaft. Fühlen Sie sich den Bürgern aus Ihrem Wahlkreis verpflichtet?

MfG, Ralf Kiefer

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