Was wird die SPD bzw. Sie dagegen unternehmen? Krankenkassenbeiträge und Besteuerung sind beides durch die SPD eingeführt worden. Der "kleine Mann " wird von der SPD hinters Licht geführt.
Sehr geehrte Frau Bas,ich habe 2003 eine Entgeldumwandlung OD abgeschlossen. In diese habe ich über 20 Jahre monatlich 180,- alleine eingezahlt.
Mit Eintritt in die Rente 2025 wurden mir 59901,- ausgezahlt. Nun soll ich über 10 Jahre verteilt 9212,-
und einmalig 20003,- Steuern bezahlen. Also insgesamt 30685,-. Damit ist die Häfte weg!
Die Krönung ist das ich 43200,- selber eingezahlt habe.
Das heißt also 59901,- Auszahlung
30685,- Steuern + Krankenkasse
43200,- selber eingezahlt
Somit habe ich 13,983,- Minus gemacht.
Es hieß 2003 sorgen Sie für das Alter vor. Und nun habe ich weniger als selber eingezahlt? Was bitte läuft da falsch? Ich fühle mich getäuscht, verarscht und audgenommen. Kann das von der SPD gutgeheißen werden? Was werden Sie + die SPD gegen diesen MIssstand unternehmen. Demnächst gehen 100000 Baby Boomer in Rente, viele davon auch mit einer BAV. Glauben Sie das einer von denen jemals wieder SPD wählen wird? Ich bin auf Ihre Antwort gespannt.
MfG
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Seit 2005 gilt für die betriebliche Altersvorsorge die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge während der Einzahlungsphase nicht der Einkommensteuer unterliegen. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nicht erst Steuern abführen müssen, bevor Sie sparen – Sie können also zunächst einen größeren Betrag investieren. Dadurch wächst das angesparte Kapital über die Jahre schneller an. Im Gegenzug wird die Auszahlung später regulär besteuert.
Das Thema der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit. Daher kann ich diesen Bereich nicht unmittelbar beeinflussen. Grundsätzlich kann ich sagen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in den vergangenen Jahren sehr dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird – und dies mit Erfolg.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
