Antwort 16.02.2016 von Bärbl Mielich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Die Bundesregierung hat Abgrenzungskriterien im BGB formuliert und will damit den Missbrauch von Werkverträgen an Drittfirmen und Schein-Selbstständigkeit gleichermaßen mit denselben Kriterien verhindern. Ich meine aber, dass wird den unterschiedlichen Problemen nicht gerecht. (...)