Frage an Barbara Steffens von Matthias M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Barbara Steffens,
ich bedanke mich bei Frau Sylvia Löhrmann für die Beantwortung einer Einstiegsfrage. Es ist zu begrüßen, dass NRW im Jahre 2003 sich ein neues Bestattungsgesetz, gegeben hat und das Reichseinäscherungsgesetz abgelöst wurde. Dass allerdings das Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahre 1934 weiter als Norm Anwendung findet, ist innovationsschädlich. Auch der § 9 behindert Innovationen in der Art, dass mit diesem „amtlich zu verschließendem Gefäß“ das Zweigefäßsystem, einer Aschekapsel und einer Schmuckurnen erforderlich wird.
In NRW lag der Anteil an Feuerbestattung bei 25%, Heute dürfte der Anteil über 50% mit steigender Tendenz sein.
95% der Trauernden, wünschen ein dem Anlass entsprechendes Behältnis für die Asche ihrer Lieben und kaschieren die Aschekapsel mit einer Überurne. Weiterhin ist bisher nicht berücksichtigt worden, wie mit den Behältnissen, welche nach vollkommen erhalten sind, siehe ( http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Feuerbestattung.jpg ) nach auflösen der Grabfelder verfahren werden wird. Hier könnten die Erfahrungen z.B. Ihrer sächsischen Kollegen Ihnen sicher weiterhelfen. Der Freistaat Sachsen hat 1994 diese Problem erkannt und sich ein innovatives Bestattungsgesetz gegeben. Nun meine Fragen:
1. Muss die Asche Verstorbener, in eine sogenannte Aschekapsel, innerhalb des Krematoriums abgefüllt werden, wenn die Hinterbliebenen über den Bestatter ein anderes, mit Erdbodenkontakt biologisch abbaubares Behältnis bereitstellen?
2. Sollte nicht nach Lösungen gesucht werden, dass für Urnen welche mit Erdbodenkontakt biologisch abbaubar sind,
a. die Ruhezeit auf Friedhöfen verringert werden kann?
b. die Urnen mit der Asche auf einem eigenen Grundstück beigesetzt werden kann? 58% aller Deutschen könnten sich eine derartige Bestattungsform vorstellen. Quelle: Deutschlandradio wissen.dradio.de
Derartige Ideen wurden bereits 1998 im Verlag an der Ruhr im „Projekt Tod“ veröffentlicht.
Mit freundlich Grüßen
Matthias Malok
Sehr geehrter Herr Malok,
Das von Ihnen beschriebene Problem des "Zwangs" zur Aschekapsel, ist mir bisher noch nie als Problem beschrieben worden. Dementsprechend gab es dazu auch bei den Beratungsverfahren zum bisherigen Bestattungsgesetz keine Befassung. Ich halte den Vorschlag abbaubare Behältnisse verwenden zu können für sinnvoll und werde überprüfen, warum dies bisher nicht möglich gemacht worden ist. Dem anderen Vorschlag, der "Heimbestattung", kann ich mich aber nicht anschließen, es sei denn, das Grundstück ist dauerhaft, mindestens aber bis zum Ende der Ruhezeit öffentlich zugänglich. Denn jeder und jede soll die Möglichkeit der Trauer am Bestattungsort haben. Dies ist mit dem derzeitig gültigen Bestattungsgesetz auch heute schon möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens