Frage an Barbara Steffens von Volker S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ministerin Steffens,
es tut mir leid, dass die Diskussionen um die elektronische Zigarette in dieser Form hoch kocht, denn mit Sicherheit haben fast alle Beteiligten (die Medien vielleicht einmal ausgenommen) gute Absichten.
Ich verfolge diese Diskussion aber nun seit ihrer Entstehung und auch den Abgeordneten-Watch und es stellen sich mir noch ein paar Fragen, zu denen ich Sie bitte, Stellung zu nehmen.
1. In der Diskussion stelle ich eine gewisse Entwicklung fest: Zunächst wird - entschuldigen Sie bitte die etwas "platte" Zusammenfassung - die ministerielle Verbots"-keule" geschwungen, die sich gegen die Händler von eZigaretten und der Liquids richtet. Als aber der Druck durch die Konsumenten in den Medien, die ja im Endeffekt auch Wähler sind, spürbar deutlich wird, scheinen Sie eher der Kurs "Ich will die Bevölkerung doch nur warnen" anzusteuern. Ich halte dies für eine deutliche Diskrepanz und möchte Sie bitten, mir zu erklären, wie ich diese verschiedenen Richtungen gedanklich in Einklang bringen soll. Dies ist bitte auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass ein Verbot, welches nunmal am 16.12.2011 offiziell ausgesprochen wurde, nicht dazu dienen kann, jemanden vor irgend etwas zu warnen. Eine Warnung ist eine Warnung, ein Verbot ist ein Verbot. Jemand hier hat im Watch von einer Diffamierung gesprochen, was Sie von sich weisen. Dem Grunde nach aber geht es bei den Händlern um Existenzen und man kann in Ihrem Verbot durchaus eine Diffamierung der Händler und eine Entmündigung der Konsumenten sehen, die wissen was sie tun.
2. Ich verstehe nicht, warum nicht zwischen den Liquids und der verwendeten "Hardware" unterschieden wird. Wenn ich das möchte, kann ich mir doch überall auch ein paar Krücken kaufen, nicht aber Schmerzmittel, weil ich vielleicht nicht gut laufen kann. Gut so! Aber ist das nicht das selbe? Warum wird - scheinbar relativ unreflektiert - alles über einen Kamm geschoren?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen, V. Sternemann.
Sehr geehrter Herr Sternemann,
gerne beantworte ich Ihre Fragen:
zu Frage 1: Vielleicht werfen Sie da etwas durcheinander.
A) Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus. Ich habe eine Information über diese geltende Rechtslage an die Bezirksregierungen und die Kreise sowie kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht, denn wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus.
B) Ich habe Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Folgen gewarnt, weil die relevanten Untersuchungen der Liquids noch nicht erfolgt sind.
Diese Position ist nach wie vor unverändert. Nikotinhaltige Liquids, die eine Wirkung auf den Körper haben, fallen unter den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes. Aber auch diejenigen, die nikotinfrei sind, können die Gesundheit schädigen oder allergische Reaktionen auslösen. Davor habe ich gewarnt.
2. Die ´Hardware´ kann und darf (sofern sie ein CE Zeichen besitzt) für nikotinfreie Liquids oder für Liquids, die nach dem AMG zugelassen würden, verwendet werden. Von daher gibt es keine Rechtsgrundlage, auf der diese verboten sind und auch keinen Grund für ein solches.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens