Frage an Barbara Steffens von Klaus H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens!
Sie planen ein generelles Rauchverbot in Gastatätten. Ich rauche seit über sechs Jahren nicht mehr und kann sehr gut selber entscheiden, ob ich mich in Raucherkneipen aufhalten möchte. Leider habe ich das Gefühl von der Politik nur noch bevormundet zu werden. Es werden Gesetzte erlassen, koste es was es wolle. Wieviele Existenzen werden Sie mit diesem Gesetz zerstören?
Sehr geehrter Herr Hildebrandt,
jedem Raucher und jeder Raucherin steht es frei, sich selbst zu schädigen; nicht jedoch andere Menschen. Rauchende Menschen können in ihrer Privatsphäre, zugelassenen Raucherräumen und im Freien weiterhin rauchen. Die Zustimmung in der Bevölkerung zur rauchfreien Gastronomie ist hoch. Dies ist ein Indiz dafür, dass sich diese keineswegs bevormundet fühlt.
Sie befürchten, dass Existenzen von Betreiberinnen und Betreibern von Gaststätten zerstört werden. Allerdings kann festgestellt werden, dass unabhängig vom Nichtraucherschutz die Umsatzentwicklung der deutschen Gastronomie schon seit vielen Jahren einen Abwärtstrend hat. Die Ursachen dafür sind vielfältig und haben unterschiedliche Gründe. Es gibt für Deutschland derzeit keine belastbaren Daten darüber, ob überhaupt und ggf. wie viele Kneipen wegen des Rauchverbots zur Geschäftsaufgabe gezwungen werden. Das Deutsche Krebsforschungszentrum kommt nach Auswertung deutscher und internationaler Erfahrungen zu dem Ergebnis, dass es zu keinen nachhaltigen Umsatzrückgängen kommt.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine kleine Zahl der getränkeorientierten Kleingastronomie mit einem hohen Anteil an rauchender Stammkundschaft sowie Shisha-Bars Nachteile hinnehmen müssen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer werden u.U. gezwungen sein, auf andere Betriebskonzepte auszuweichen.
Ferner hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. Juli 2008 deutlich gemacht, dass die Gesundheit und erst recht das menschliche Leben zu den besonders hohen Gütern zählen, deren Schutz auch mit Mitteln angestrebt werden kann, die in das Grundrecht der Berufsfreiheit empfindlich eingreifen. Dadurch wird der Gesetzgeber ausdrücklich ermutigt, ein "striktes, ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten" zu erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens