Frage an Barbara Steffens von Ilona B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
Bezug nehmend auf Ihre Antwort auf Herrn Hauchwitz`Frage möchte ich gern wissen, auf welcher Basis Sie Ihr *Verbot* in NRW ausgesprochen haben?
Alle diese Fragen hätten doch eigentlich vor einem BEGRÜNDETEN Verbot recherchiert werden müssen?
Sehr geehrte Frau Bock,
gerne beantworte ich Ihre Frage:
Ich habe die entsprechenden Institutionen über den Sachverhalt informiert. Ich zitiere aus meiner Pressemeldung:
Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat heute (16. Dezember 2011) in Düsseldorf vor dem Verkauf von elektronischen Zigaretten, die im Handel als E-Zigaretten angeboten werden, gewarnt. "Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus. Eine Information über diese geltende Rechtslage habe ich heute an die Bezirksregierungen und die Kreise sowie kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht", erläuterte die Ministerin.
Die Grundlage für meine Handlungen bezüglich Liquids ist, dass es keine wissenschaftlichen Grundlagen gibt, die belegen, dass das Konsumieren derselben gesundheitlich unbedenklich ist. Es gibt jedoch von einigen Instituten bzw. Institutionen, die sich mit den Auswirkungen von Produkten befassen, diesbezüglich deutliche Warnungen (z.B. Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Techniker Kasse).
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens