Frage an Barbara Steffens von Angelo P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Fr. Ministerin,
Vieleicht haben sie meine Frage aus Flüchtigkeit oder aber aus Retorischen Gründen falsch verstanden:
Meine Frage bezog sich nicht auf ihre Warnung sondern auf die Einstufung als Arztneimittel, wodurch Liquids ja Apothekenpflichtig werden.
Meine Frage war also, ob es kein falsches Signal an die Bevölkerung ist wenn man Genussmittel aus der Apotheke beziehen soll!?
Sie erwähnen aber auch die Bedenken staatlicher Stellen:
Würden sie bitte offenlegen welche bedenklichen Studien/ Analysen ihnen konkret vorliegen?
Eine Veröffentlichung dieser würde einiges klären.
Leider beziehen sie sich bisher aber nur auf höchst unwissenschaftliche Berichte, oder nie veröffentlichte Untersuchungen
MfG
Angelo
Sehr geehrter Herr Piras,
es freut mich, dass Sie auch in Kaiserslautern Interesse an der Politik der Landesregierung in NRW haben. Wie Sie den Antworten auf bisherige Fragen entnehmen können, sind nikotinhaltige Liquids, und darum geht es, wie Nikotinkaugummis oder Nikotinpflaster zu behandeln. Letztere werden entsprechend dem Arzneimittelgesetz (AMG) ausschließlich von Apotheken an den Verbraucher und die Verbraucherin vertrieben. Ebenso muss mit nikotinhaltige Liquids verfahren werden.
Was Dampfen überhaupt betrifft (Ihr Bezug zu Genussmittel), ob mit oder ohne Nikotin, so habe ich Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich gewarnt, weil es keine Langzeituntersuchungen gibt, wie sich z.B. regelmäßiges Inhalieren von Propylenglykol auf die Gesundheit auswirkt. Diesbezüglich verweise ich noch einmal auf die Veröffentlichung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens