Frage an Barbara Steffens bezüglich Gesundheit

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Barbara Steffens
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dennis R. •

Frage an Barbara Steffens von Dennis R. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Steffens.

Sie sprechen immer davon, dass die Liquids mit Nikotin unter das Arztneimittelgesetz fallen. Dies zu bestimmen ist, soweit mir bekannt, nicht Ihre Aufgabe, bzw. obliegt nicht Ihrer Kompetent. Sie können zwar die Behörden auffordern eine solche Vermutunt zu prüfen, diese aber nicht bestimmen. Meines Wissens gibt es auch keine Feststellung seitens der zuständigen Behörden, dass es sich um Arztneimittel handelt.

Woher nehmen Sie das Recht einen Erlass, wie den vom 16.12. Heraus zu geben, wenn eine faktische Feststellung, dass es sich um ein Arztneimittel handelt, bis heute nicht existiert?

Es ist natürlich Ihre Pflicht als Gesundheitsministerin auf mögliche Gefahren und zu wenig Studien hinzuweisen, aber mehr auch nicht. Im Weiteren habe ich von Ihnen noch nie die konkrete Aussage gehört, dass Sie sich auch dafür einsetzten Tabakwaren zu verbieten. Auch hier weisen Sie, auf die wesentlich höheren, Gefahren hin, fordern aber kein Verbot.

Warum nicht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rybaczyk aus Samen,

was meine Zuständigkeit betrifft, so verweise ich auf die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen/120117/index.php .
Vielleicht sollte ich ergänzen, dass es mir nicht um ein grundsätzliches Verbot von Liquids geht sondern darum, dass derzeit ihre Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz beantragt werden muss.
Dies würde dann auch zu einer Kontrolle und Überwachung der Inhaltsstoffe führen, was für die Verbraucher und Verbraucherinnen wichtig wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens