Frage an Barbara Steffens von Andreas S. bezüglich Recht
Liebe Frau Steffens,
Sie behaupten entgegen den sehr aktuellen Ausführungen von Prof. Dr. Wolfgang Voit, Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg, (hier nachzulesen: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5311/streit-ueber-e-zigaretten-blauer-dunst-aus-der-apotheke/ ) dass die e-Zigarette samt Liquid als Arzeimittel zu behandeln sei und in die Apotheke verbannt gehört. Wie genau kommen Sie darauf? Warum wissen Sie das denn besser als der Herr Professor aus dem Fachbereich? Wer genau berät Sie rechtlich bei Ihren Entscheidungen?
Zitat von Herrn Professor Dr. Voigt: "....Der Vertrieb der E-Zigarette, die zu Genusszwecken und nicht zur Nikotinentwöhnung geraucht werden, kann deshalb nach dem Arzneimittelrecht nicht verboten werden. Sofern es ihre Gesundheit zulässt, können also die Raucher von E-Zigaretten vorerst aufatmen....."
Und noch eine Frage: Den e-Zigaretten-Läden entsteht bereits ein großer Schaden durch die negativen Aussagen aus Ihrem Hause. Falls diese nun behördlich geschlossen werden und sich die Schließung im Nachhinein als illegal herausstellt, wer bezahlt dann deren finanziellen Schaden?
Ganz persönlich bin ich übrigens ausgesprochen glücklich mit der e-Zigarette und es geht mir gesundheitlich erheblich besser als mit der herkömmlichen Zigarette.
Herzlichen Dank für Ihre Antworten,
hochachtungsvoll, Andreas Stein
Sehr geehrter Herr Stein aus Hannover,
gerne beantworte ich Ihre Frage, auch wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen und meine Entscheidungen als Ministerin die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bundesland betreffen.
Zu Ihren Fragen verweise ich auf eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Der genaue Wortlaut des Beschlusses ist auf folgender Internetseite des Gerichts abrufbar: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2012/16_L_2043_11beschluss20120116.html
Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei.
Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts im Wortlaut:
"Mit Beschluss vom 16. Januar 2012 hat die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag einer Produktionsfirma und Vertreiberin sog. E-Zigaretten (elektronische Zigaretten) abgewiesen, der darauf gerichtet war, dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmte Äußerungen und Warnungen vor E-Zigaretten im Wege einstweiliger Anordnung zu untersagen. Das Ministerium hatte in einer Pressemeldung vom 16. Dezember 2011 unter der Überschrift "Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäftsgründungen sind riskant - Gesundheitsschäden zu befürchten" sowie in einem Erlass vom selben Tage die Rechtsauffassung vertreten, nikotinhaltige Liquids dürften nur mit arzneimittelrechtlicher Zulassung in den Verkehr gebracht werden, bei nikotinfreien Liquids sei im Einzelfall zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterlägen. Die Zigaretten selbst seien gegebenenfalls als Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen. Nach Auffassung der Kammer verstoßen diese Äußerungen nicht gegen die Berufsfreiheit der Antragstellerin. Das Ministerium sei für den Bereich des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts zuständig und damit grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen insbesondere über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu verbreiten. Um eine solche Entwicklung handele es sich auch bei den E-Zigaretten zur Aufnahme von Nikotin aus nikotinhaltigen Liquids. Die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, sei vertretbar.
Gegen diesen Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich.
Aktenzeichen: 16 L 2043/11"
Die E-Zigarette wird häufig als "gesunde" Alternative zum Tabakkonsum beworben und auch von Ihnen so empfunden. Doch man weiß kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids, und die gesundheitlicher Risiken sind ungeklärt. Klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Beim Inhalieren von Nikotin - unabhängig, ob Rauch oder Dampf inhaliert wird - nimmt der Körper erhebliche Nikotinmengen auf.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens