Frage an Barbara Steffens von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
es mag ja sein, dass Propylenglykol unzureichend erforscht ist, was das Verdampfen angeht.
Vielleicht hilft es Ihnen ja, wenn sie bei dem Bundesministerium für Verbraucherschutz nachfragen.
Dort sind die Inhaltsstoffe einer Zigarette bekannt. Ihnen dürften die Inhaltsstoffe auch bekannt sein. Als Beispiel soll diese Marke herhalten, natürlich völlig wertfrei
Demnach enthält eine Marlboro Zigarette 15 mg Propylenglykol. Das macht bei einer Schachtel mit 20 Zigaretten 300 mg Propylenglykol.
Meine Frage:
Wenn der Stoff Propylenglykol doch so gefährlich sein soll, wieso verbieten sie dann nicht die Zigaretten, bei denen ein heisser Rauch inhaliert wird?
Hochachtungsvoll
Thomas Seelhoff
Sehr geehrter Herr Seelhoff,
gerne beantworte ich Ihre Frage:
Ich habe die E-Zigarette nicht verboten sondern erklärt dass nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz fallen und somit ihr Verkauf nach geltender Rechtslage verboten ist. Außerdem habe ich vor ihrem Konsum gewarnt, so wie ich auch vorm Rauchen von Tabak warne. Ob Sie sich mit dem Gebrauch von Tabak oder E-Zigarette selbst schädigen, bleibt nach wie vor Ihnen überlassen.
Da Tabak nicht unter das Arzneimittelgesetz fällt, kann keine vergleichbare Bewertung vorgenommen werden.
Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens