Frage an Barbara Steffens von Torsten B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens
Sie besziehen sich immer wieder auf folgenden Satz bei der Frage nach der Einstufung der Liquids:
"Nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetz (AMG) sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die im menschlichen Körper angewendet oder einem Menschen verabreicht werden können, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung zu beeinflussen, Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 a) AMG (sog. Funktionsarzneimittel)"
Da ich neben meiner Nikotinsucht auch noch entzugserscheineinungen ohne meinen Morgentlichen Kaffee habe und Coffein im Körper ähnliche eigenschaften aufweist wie Nikotin frage ich mich ob ich mich jetzt neben den Liquidlager noch ein Kaffeelager anlegen sollte, gibt es dahingehend schon Pläne Kaffee als Arzneimittel einzustufen und den Händlern zu drohen?
Desweiteren würde mich noch brennend Interessieren welche Staatliche Einrichtung nun Liquids für e-Zigaretten ausdrücklich als Arzneimittel eingestuft hat oder entspringt dies Ihrer eigenen Interpretation des Arzneimittelgesetzes?