Frage an Barbara Steffens von Ditmar P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
in Beantwortung einer Anfrage zum Nichtraucherschutzgesetz geben sie die Auskunft dass dieses Gesetz auch für E-Zigaretten gilt. Wie verhält sich daher Ihre Einstellung zum kürzlich verkündeten Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichts.
Auch bitte ich mir mitzuteilen, ob ich in einer Discothek neben einer sogenannten Nebelmaschine meine E-Zigarette benutzen darf. Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass der in den Raum tretende Dampf einer Nebelmaschine exakt mit dem Dampf einer E-Zigarette identisch ist.
Mit freundlichen Grüßen
D. Pfaff
Sehr geehrter Herr Pfaff,
gerne antworte ich auf Ihre Frage.
Das Bundesgesundheitsministerium hat vor kurzem noch einmal klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens