Frage an Barbara Steffens von Martin Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
stänidg schieben Sie Verabtwortlichkeiten von sich, aber im Falle Nikotin nicht.
Zu beurteilen, ob „elektronisches Rauchen“ mit geprüften Liquids eine Alternative zu echten Zigaretten ist, bleibe Aufgabe des Verbraucherschutzes. Für die Städte und Gemeinden gäbe es derzeit keine Möglichkeit, Verbote auszusprechen und damit ohne gesetzliche Regelung Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Zudem würde durch ein Verbot ein „grauer Markt“ entstehen. „Daher sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Abgabe der in den Verdampfern verwendeten Liquids nicht besser lebensmittelrechtlich kontrolliert und mit den Inhaltsstoffen ausgezeichnet im Supermarkt oder Tabakladen unter Beachtung des Jugendschutzes erfolgt“, so Bullerdiek.
(Zitata dewezet)
Wieso entscheiden Sie über den Gesetzgeber hinweg Und übergehen die dafür zuständigen Insitutionen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Zenker