Frage an Barbara Steffens von Stefan E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
in Ihren verschiedenen Antworten zum Thema "elektrische Zigarette" haben Sie geschrieben:
- Nikotinhaltige Liquids müssen in Apotheken vertrieben werden
- Nikotinhaltige Liquids haben sie nicht verboten und warnen lediglich davor
Ich war gestern in meiner Stammapotheke und habe nach Liquids gefragt. Dort wurde mir aber mitgeteilt, dass diese verboten seien und daher nicht verkauft werden dürften.
Jetzt bin ich etwas verwirrt.
Möglicherweise können Sie den Apotheken entsprechende Information zu kommen lassen, damit ich eine Bezugsquelle für meine Liquids habe.
Mit freundlichem Gruß
Ebner
Sehr geehrter Herr Ebner,
es mag Ihnen spitzfindig erscheinen, aber so ist nach Auffassung meines Ministeriums die Rechtslage: Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen nach Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.
Diese müsste von den Herstellern beantragt werden. Und da schließt sich der Kreis: Aus der nicht vorhandenen Zulassung resultiert das bestehende Verbot des Handels.
Der Vertriebsweg für zugelassene nikotinhaltige Liquids wären die Apotheken.
Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens