Frage an Barbara Steffens von Oliver K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
Ihrer Rechtsauffassung folgend müsste auch Alkohol als Funktionsarzneimittel im Sinne des AMG eingestuft werden. Alkohol hat unstrittig eine pharmakologische Wirkung auf den Körper. An den Folgen des Konsums sterben im Schnitt bundesweit täglich 200 Menschen. Bitte teilen Sie uns mit, wo Sie im Sinne des AMG einen Unterschied zwischen Nikotin und Alkohol sehen. Ist es Ihrer Meinung nach vertretbar, zu behaupten, dass alkoholhaltige Getränke unter das AMG fallen und somit ihr Verkauf nach geltender Rechtslage verboten ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Krause
Sehr geehrter Herr Krause,
gerne beantworte ich Ihre Frage:
Alkoholhaltige Getränke sind Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und fallen daher nicht unter das Arzneimittelgesetz (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AMG).
Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens
Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter