Frage an Barbara Steffens bezüglich Gesundheit

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Barbara Steffens
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ingo D. •

Frage an Barbara Steffens von Ingo D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens,

ich respektiere ihr Engagement um Verbraucher vor möglichen Gefahren zu warnen. Ihre Meinung nikotinhaltige Produkte generell unter das Arzneimittelgesetz fallen zu lassen, teile ich zwar so nicht, aber ich versuche Ihre Ansicht nachzuvollziehen.

Täglich erscheinen viele neue Genussmittel in Deutschland, deren Langzeitwirkungen nicht bekannt sind und die zum Teil schon nach kurzer Zeit mangels Nachfrage wieder vom Markt verschwinden. Sprechen wir von den dauerhaft auf dem Markt verbleibenden Produkten, bleiben nicht mehr viele übrig, die Dauerhaft auch zukünftig erhältlich bleiben werden. Müsste man dann nicht an und für sich, vorausgesetzt man denkt wie Sie, vor jedem Genussmittel warnen, von dem es keine Langzeiterfahrung gibt und das auf dem Markt verbleibt?

Schon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine Warnung nur dann ernst genommen werden kann, wenn man vor Gefahren oder Auswirkungen warnt, die bekannt sind. Sie warnen aber vor unbekannten Risiken, die es möglicherweise genau sowenig gibt, wie die Möglichkeit besteht dass sie vorhanden sind . Wie kann man vor etwas warnen wovon man nicht einmal weiß ob es schädlich ist?

Ich verstehe, dass Sie selbst nicht kompetent sind zu beurteilen was gesundheitlich schädlich ist und was nicht. Ich kann auch nachvollziehen, dass Sie hierzu den Rat und die Erfahrung von professioneller Stelle einholen und in Ihre Argumentation einfließen lassen. Hier stellt sich die Frage wie kompetent Ihre Informationsquelle ohne Langzeiterfahrung sein kann?

Ich hole soweit aus, damit meine Fragen an Sie nicht falsch verstanden werden und von Ihnen auch klar und ohne professionelle Hilfe beantwortet werden kann.

Warum warnen Sie vor dem Genuss von Liquids in e-Zigaretten, wenn es nur ein "kann passieren" gibt? (Zitat: Es ist kein Reizgas sondern eine Substanz, die zu Reizungen der Atemwege und zu allergischen Reaktionen führen kann.) Also nicht zwingend tut? Vor was genau möchten Sie warnen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Dorra aus Sulz am Neckar,

gerne beantworte ich Ihre Frage, auch wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen und ich meine Entscheidungen nicht als Abgeordnete sondern als Ministerin treffe.
Als Gesundheitsministerin ist es meine Pflicht, vor Gesundheitsgefahren zu warnen und vor ihnen zu schützen. Dabei kann und will ich nicht zwischen tödlich, gefährlich und weniger gefährlich unterscheiden. Um den Gefahren des Tabakkonsums zu begegnen, strebe ich zum Beispiel einen Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz an, der den Namen auch verdient.
Vor den Gefahren der E-Zigarette warne nicht nur ich, sondern viele namhafte Gesundheitsexpertinnen und -experten. Eine sicher unvollständige Zusammenfassung finden Sie auf der Internetseite meines Ministeriums unter http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/Informationen_zur_E-Zigarette/index.php
Dennoch werden hier einige Gefahren mehr als deutlich.
Im Kreis Soest kam es sogar zu Vergiftungen durch die E-Zigarette, so dass sich das dortige Gesundheitsamt zu einer dringlichen Warnung veranlasst sah. Mehr erfahren Sie unter
http://www.kreis-soest.de/presseservice/2011/presseservice814953.php

Selbst E-Zigaretten Vertreiber wie vitasmoke oder red-kiwi weisen im Internet auf gesundheitliche Risiken hin, weisen Propylenglykol als potentielles Allergen aus und raten darüber hinaus zum Beispiel Asthma-Kranken zu äußerster Vorsicht bei der Nutzung elektrischer Zigaretten. So heißt es zum Beispiel bei vitasmoke bei den Sicherheits- und Gesundheitshinweisen unter anderem:
"Generell gilt: benutzen Sie elektrische Zigaretten nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) erkrankt sind. Der freigesetzte Dampf kann bei vorgeschädigter Lunge unter Umständen einen Asthmaanfall, Luftnot und Hustenanfälle auslösen. Verwenden Sie das Produkt auf keinen Fall, wenn eines dieser Symptome bei Ihnen auftritt! Falls Sie allergisch auf einen der Inhaltsstoffe reagieren, dürfen Sie das Produkt nicht benutzen. Die von uns verwendeten Depots enthalten als potentielle Allergene Propylenglykol (PG)."

Vor diesem Hintergrund wäre es geradezu fahrlässig, nicht vor den Gefahren der E-Zigarette zu warnen.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens