Frage an Barbara Steffens bezüglich Gesundheit

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Frage an Barbara Steffens von Torsten B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens

In meiner Frage vom 25.12.2011 hatte ich nach Ihrer Meinung zur Richtlinie der EMA gefragt worauf Sie mit einem Zitat aus dem Urteil einer einstweiligen Anordnung geantwortet haben, somit denke ich muss ich meine Frage nochmal konkretisieren.

Die European Medicals Agency hat in Ihrer Richtlinie
CHMP/EWP/369963/05 vom Dezember 2008 ausdrücklich festgestellt das
bestimmte dinge keine Arzneimittel sind,
"Potential Reduced Exposure Products like cigarettes with low polycyclic aromates or nitrosaminecontents, and smokeless tobacco products are beyond the scope of this guidance document, as these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations."
Frei Übersetzt:
"Potentiell geringer belastende Produkte wie Zigaretten mit niedrigem polyzyklische Aromaten oder nitrosaminen sowie Rauchfreie Tabakprodukte sind über dem Rahmen der vorliegenden Richtlinien, da diese Produkte keine Arzneimittel sind und unter andere Gesetzgebungen fallen."

Da es sich hier jedoch um einen Ausschluss bestimmter Dinge handelt wurde dieser Passus anscheinend nicht in die Deutsche Fassung des Arzneimittelgesetztes übernommen.

Daher frage ich Sie hiermit nochmal ausdrücklich ob dieser Passus der ja eindeutig besagt das die gebräuchlichen eZigaretten, die nach bisheriger Einschätzung ja weniger schädlich sind als Zigaretten, keine Arzneimittel für Deutschland bindend.

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