Frage an Barbara Steffens von Sven H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
wie Sie richtig sagen, ist Nikotin ein gefährliches Nervengift. Laut Ihrer Aussage (wie Sie ja auch laut dem hier mehrfach zitierten Gerichtsbeschluß behaupten dürfen), fällt jedes Genußmittel/Lebensmittel, das Nikotin enthält, unter das Medikamentengesetz. Hierzu hätte ich eine Frage:
Kartoffeln, Tomaten, ... Nachtschattengewächse im Allgemeinen enthalten ebenfalls Nikotin.
Wieso kann ich diese im Lebensmittelgeschäft kaufen, während nikotinenthaltende Liquide Medikamente sein sollen? Ist dies von der enthaltenden Menge abhängig? Ab wann gilt ein Stoff dann als Medikament und wann nicht mehr?
Mit freundlichem Gruß
Sven Hanses, Ahlen
Sehr geehrter Herr Hanses,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Auch Lebensmittel unterliegen einer Kontrolle, der Lebensmittelüberwachung. Würden gesundheitsgefährdende Werte einer giftigen Substanz gefunden bzw. überschritten, würden diese Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen bzw. davor gewarnt. Würden die nikotinhaltigen Liquids, wie für nikotinhaltige Produkte gesetzlich vorgesehen, entsprechend des Arzneimittelgesetzes einer ständigen Kontrolle ihrer Inhaltsstoffe unterzogen, spräche nichts gegen Ihren Verkauf in der Apotheke.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens