Frage an Barbara Steffens von Thomas J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
heute äusserte sich die Staatsanwaltschaft Essen zum dem Verkaufsverbot von Liquids:
"Das Verwaltungsgericht Düsseldorf mag die Produktwarnung der Gesundheitsministerin zwar bestätigt und damit die Stadt zum Handeln gezwungen haben, so Kassenböhmer. Doch seien das Arzneimittelgesetz und das Strafrecht bundeseinheitlich. Durch den NRW-Vorstoß und das Verbot in Essen allein ließen sich folglich keine strafrechtlichen Konsequenzen ableiten. Es gebe kein Strafrecht der Länder. Vor dem Erlass der Gesundheitsministerin vom 16. Dezember habe die Stadt Essen schon einmal Strafanzeige wegen Handels mit nikotinhaltigen Liquids bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Er habe „das Verfahren aus subjektiven Gründen eingestellt“, so Kassenböhmer."
Dazu würde ich gerne Ihre Einschätzung lesen.
Da ich Sie ja auch mit meiner Stimme in dieses Amt gekommen sind, erlaube ich mir noch eine weitere Frage. Wie können Sie es eigentlich mit Ihrem Gewissen vereinbaren, Ihre Wähler wieder zur richtigen Zigarette zu treiben? Denn da drinnen würde es, bei einem Verbot der E-Zigarette, enden. Danke dafür, das Sie mich zu einem Mittel zurück treiben wollen, bei dem ich 3000 Stoffe zu mir nehme, von denen rd. 80 Stück krebserregend sind.
20 Jahre lang hat sich der Staat nicht um meine Gesundheit (Rauchen) gekümmert und mir im Rahmen meiner Selbstbestimmung mein Handels selbst überlassen. Aber nun, bei dieser deutlich weniger schädlichen (ja, dazu gibt es Studien - man muss sie nur lesen und verstehen wollen) Alternative, da sind plötzlich die Politiker im mein Wohlergehen bemüht.
Ich appeliere an Ihren gesunden Menschenverstand, stellen Sie diesen Kampf ein - Denken Sie einfach mal wieder an Ihre Basis und Wähler!
LG Thomas Jansen
Sehr geehrter Herr Jansen,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Selbstverständlich sind das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Medizinproduktegesetz (MPG) Bundesgesetze, die in allen Bundesländern gelten. Nach Artikel 83 GG führen aber die Länder die Bundesgesetze (hier: AMG, MPG) als eigene Angelegenheit aus. Das MGEPA hat mit seinem Erlass keine Regelung getroffen, somit auch keine landesspezifische Rechtsetzung vorgenommen, sondern nur auf die aktuelle, bundeseinheitliche Rechtslage (Strafbarkeit des Handels mit nicht-zugelassenen Arzneimitteln) hingewiesen. NRW steht hier auch nicht allein. In mehreren anderen Bundesländern (Thüringen, Bremen, Bayern) wurde bereits auf das Verbot des Handels mit nikotinhaltigen Liquids hingewiesen.
Ich treibe niemanden zur Zigarette. Im Gegenteil, ich versuche die Bedingungen für Nichtraucherinnen und Nichtraucher durch ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz zu verbessern. Und ich möchte Liquids, die sauber sind und regelmäßig kontrolliert werden, die kindersicher verpackt sind und deren Inhaltsstoffe deklariert sind.
Aber, das alles habe ich schon bei vielen anderen Fragen von Abgeordnetenwatch ausführlich beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens