Frage an Barbara Steffens von Bernd K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ministerin Steffens,
Das Online Portal "Der Westen" berichtet heute:"
Gleichzeitig wird das von der Stadt Essen verhängte Verkaufsverbot von der dortigen Staatsanwaltschaft kritisch gesehen, meldet unser Online-Portal DerWesten. Die Rechtslage sei laut Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer eine unsichere: „Ich weiß noch nicht, wie ich mit einer Anzeige umgehen würde.“ Kassenböhmer bezieht sich darauf, dass das Arzneimittelgesetz und das Strafrecht bundeseinheitlich sind. Ein Strafrecht der Länder gebe es nicht."
Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/e-zigaretten-haendler-nach-erlass-irritiert-id6309017.html
Sie verstehen sicher die Irritationen, die solche Meldungen hervorrufen, da Sie ihrer Weisung widersprechen. Was soll ihrer Meinung nach ein Nutzer oder Verkäufer nikotinhaltiger Liquids aufgrund dieser unterschiedlichen Aussagen tun?
Ebenfalls heute hat der Verband der E-Zigaretten Hersteller ein Untersuchungsergebnis veröffentlicht, wonach durch das Rauchen einer E-Zigarette keine Belastung der Raumluft entsteht.
http://www.presseportal.de/pm/103765/2191711/neue-studie-beweist-kein-passivrauch-bei-ezigaretten
Hat diese Untersuchung Einfluss auf Ihre ministerielle Weisung und wenn nicht, warum nicht?
Vielen Dank für die Antworten auf diese brandaktuellen Fragen