Frage von Jürgen P. • 12.02.2012
Frage an Barbara Steffens von Jürgen P. bezüglich Gesundheit
sehr geehrte frau steffens
Es wäre schön mir die folgende Frage zu beantworten:
warum fallen hochprozentige alkoholische Getränke ihrer Ansicht nach als Funktionsarzneimittel unter das Arzneimittelgesetz (AMG)?
Und falls nein - warum nicht?
Ich würde mich einer Antwort ihrerseits freuen
Antwort von Barbara Steffens Bündnis 90/Die Grünen • 23.02.2012
Sehr geehrter Herr Perschel,
gerne beantworte ich Ihre Frage:
Alkoholhaltige Getränke sind Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und fallen daher nicht unter das Arzneimittelgesetz (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AMG).
Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens