Frage an Barbara Steffens von Doris R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
Sie beantworten eine Frage nach dem Verbot des Verkaufs von Liquids folgendermaßen (ich zitiere):"Auch Nikotinpflaster und Nikotinkaugummis fallen unter das Arzneimittelgesetz ohne explizit erwähnt zu sein.
Sie dürfen nur in Apotheken verkauft werden. Ich wurde vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf in meiner Auffassung bestärkt. Hier der Link zur Pressemitteilung: www.vg-duesseldorf.nrw.de
in dem von Ihnen herangezogenen Urteil wird aber nicht die Richtigkeit des Verbotes bestätigt. auch nicht, dass das Verwaltungsgericht Ihre Auffassung zu diesem teilt. In o.g. Urteil wird lediglich bestätigt, dass sie Warnungen aussprechen dürfen. Ob diese berechtigt sind wird hier nicht beurteilt.
Warum zitieren Sie also immer wieder dieses Urteil? Man bekommt langsam die Vermutung, dass Sie und Ihr Mitarbeiterstab die Grundsätze des deutschen Rechts nicht verstehen.
mfg
D. Rottmann