Frage an Barbara Steffens von Thomas J. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Steffens,
neue Fakten benötigen sorgen für neue Fragen:
1. Wie von Ihnen, in einer früheren Antwort hier, gefordert, gehen immer mehr Hersteller von Liquids hin, uns lassen ihre Produkte untersuchen:
http://www.janty.com/en/news/item/vapor-test-results-by-keca
Ist es aus Ihrer Sicht nun immer noch erstrebenswert den Verkauf der E-Zigarette einzuschränken, und die normale Zigarette weiter im freien Handel zu lassen?
2. In der neuesten Ausgabe des Beck´schen Kommentares ( http://www.beck-shop.de/Arzneimittelgesetz/productview.aspx?product=1777483 ) zum aktuellen Arzneimittelgesetzes steht folgendes:
Seite 89,
"... Dies gilt insbes. für Elektronische Zigaretten, mit denen Nikotin (nebst Aromastoffen) - als Aerosol aus erhitztem Tabak oder vernebelt aus einer nikotinhaltigen Lösung - inhaliert wird. Neben der Frage, in welcher Dosierung und in welchem Verhältnis diese Produkte Nikotin und Aromastoffe enthalten, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie der Raucher- bzw. Nikotinentwöhnung oder anderen, vor allem Genusszwecken dienen. So können sie im Einzelfall entweder Tabakerzeugnisse oder zumindest Tabakerzeugnissen ähnliche Waren darstellen ... Wird eine Elektronische Zigarette nicht als Mittel zur Raucherentwöhnung bezeichnet bzw. präsentiert (Nikotinabhängigkeit als Krankheit), kann sie nicht als Präsentationsarzneimittel ... eingestuft werden. Steht eine pharmakologische Wirkung aufgrund der stofflichen Zusammensetzung und Dosierung nicht fest oder fehlt es an einer betreffenden therapeutischen Zweckbestimmung, kann sie nicht als Funktionsarzneimittel ... qualifiziert werden. Aus diesem Grund scheidet insbes. die Annahme eines Medizinproduktes ... aus, da auch dies durch eine medizinische Zweckbestimmung charakterisiert ist."
Diese Kommentarsammlung dienst als Referenz für die Rechtsprechung. Daher würde mich ihre neue Einschätzung der Situation interessieren. Ihr bisherige Meinung zum Thema ist nun wohl nicht mehr haltbar.
Sehr geehrter Herr Jansen,
da Ihre Fragen nicht den Bereich des parlamentarischen Handelns betreffen, sondern Fragen zum Handeln der Landesregierung sind, wenden Sie sich bitte an das Ministerium.
Leider ist es mir zeitlich nicht mehr möglich, alle Fragen an mich als Ministerin des Landes NRW selbst zu beantworten.
Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens