Frage an Barbara Steffens von Torsten B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
Am 20.3.2012 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einen Hinweis erteilt das die erste E-Zigarette kein Arzneimittel ist und Ihr Erlass vom 16.12.2011 rechtswidrig ist.
Werden Sie den Erlass persönlich zurückziehen oder werden Sie abwarten bis ein Gericht dies macht?
Werden Sie genauso Pressewirksam aktiv werden falls Sie den Erlass persönlich zurückziehen wie Sie es taten als Sie den Erlass verkündet haben?
Wann gedenken Sie aktiv zu werden?
Sehr geehrter Herr Bodien aus Hamburg,
leider ist es mir derzeit nicht mehr möglich auf alle Fragen, die Sie an mich als Ministerin stellen, persönlich zu antworten. Ich bitte Sie deshalb, sich mit Ihren Fragen an mein Ministerium zu wenden.
Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens