Frage an Barbara Steffens von Cornelia N. bezüglich Gesundheit
Frau Steffens,
wieso meinen Sie, sich nicht an den Beschluss http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/17_120423/index.php halten zu müssen, zumal er doch unanfechtbar ist.
Sie wollen, dass man Ihre Verfügungen einhält, dann sollten Sie sich erst recht an Verfügungen halten, die man Ihnen auferlegt, auch wenn es Ihnen nicht gefällt.
Ich hab echt die Nase voll von Politikern die meinen, sie könnten tun und lassen was sie wollen.
Sehr geehrte Frau Nolte,
gerne antworte ich auf Ihre Frage. Ich halte mich an Beschlüsse, die mir auferlegt sind. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat mir in seinem Beschluss zur E-Zigarette nicht untersagt, vor den möglichen gesundheitlichen Folgen des Dampfens einer E-Zigarette zu warnen. Da die Pressemitteilung des OVG in dieser Hinsicht leider den Anlass zur Fehlinterpretation bietet, hat ein Sprecher des OVG gleich am Montag in einer Erklärung gegenüber der Nachrichtenagentur dpa klargestellt, dass ich selbstverständlich weiterhin vor den möglichen Gesundheitsgefahren warnen darf. Als Gesundheitsministerin halte ich es auch für meine Pflicht, vor möglichen Gesundheitsgefahren - insbesondere durch Produkte mit dem Nervengift Nikotin - zu warnen.
Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens