Frage an Barbara Steffens von Jenny P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffens,
in dem Gesetzentwurf "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen" heißt es unter "Allgemeines" (Zitat) " Ferner ist ein allgemeines Rauchverbot geregelt, ohne Unterscheidung hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischer Zigaretten." (Zitat Ende).
Mir erschließt sich nicht, warum die so genannte E-Zigarette hier in einem Atemzug mit Rauchwaren genannt wird und in Ihrem Gesetzesentwurf überhaupt auf taucht.
Sie sprechen von einem RAUCHverbot.
Die Definition von Rauchen kennen Sie aufgrund ihrer Position ganz sicher.
Die so genannte E-Zigarette wird nun aber nicht geraucht. Bei ihrem Gebrauch wird eine Flüssigkeit verDAMPFT. Es werden keine Pflanzenteile verbrannt und somit wird auch kein RAUCH inhaliert. Und das wissen Sie auch!
Meine Fragen:
Warum soll ein Produkt, welches keinen Rauch erzeugt in ein NichtRAUCHERschutzgesetz aufgenommen werden? Auf welcher Grundlage?
Welche nachweisenden wissenschaftlichen Untersuchungen haben Sie heran gezogen, die aussagekräftig belegen, dass der Dampf nicotinvernebelnder E-Zigaretten die Gefährdung des Lebens und/ oder der Gesundheit nach sich ziehen.
mit freundlichen Grüßen
J. Pfeiffer
Sehr geehrte Frau Pfeiffer,
bitte wenden Sie sich mit Fragen zum neuen Nichtraucherschutzgesetzentwurf direkt an das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW. Wir werden Ihre Fragen dort gerne beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens