Frage an Barbara Steffens von Volker B. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Frau Steffens,
Sie haben ein Gutachten zur E-Zigarette in Auftrag gegeben, in dem die Gutachter offensichtlich festgestellt haben, dass E-Zigaretten nicht unter das NRSG fallen, da nicht geraucht würde.
Wann haben Sie das Gutachten in Auftrag gegeben? Wann wurde Ihnen das Gutachten vorgelegt? Ist es richtig, dass der/die Gutachter zu dem Schluss kommen, dass bei dem Genuss einer E-Zigarette nicht geraucht wird? Wurde das Gutachten von Steuergeldern finanziert? Warum veröffentlichen Sie das Gutachten nicht?
Viele Fragen - für nachvollziehbare Antworten wäre nicht nur ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Buchowski,
da Sie sich auf ein Gutachten beziehen, dass in der letzten Legislaturperiode vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in Auftrag gegeben wurde, bitte ich Sie, sich mit Ihrer Frage direkt an das Ministerium zu wenden.
Mit freundlichen Grüße
Barbara Steffens