Frage an Barbara Steffens von Günter W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministeriin,
Wie aus zahlreichen medien zu entnehmen ist, haben Sie ein (heimlich) ein gutachten zur E-Zigarette in auftrag gegeben, aber zeitgleich in der öffentlichkeit eine beauftragung eines solchen geleugnet.
In diesem gutachten wurde festgestellt, dass E-Zigaretten nicht unter das NRSG fallen, da sie nicht geraucht würden und somit nicht mit tabakzigaretten gleichzustellen sind.
Da dies augenscheinlich nicht in ihre politisch verfolgte richtung gepasst hat, haben sie dieses schriftstück über ein jahr vor der öffentlichkeit verborgen bzw. zurückgehalten.
Meine Fragen:
Warum haben Sie dieses Gutachten erst nach Aufforderung der Piratenpartei vorgelegt ?
Bleiben Sie bei Ihrer Auffassung, das E-Zigaretten dem NRSG unterliegen, obwohl das Gutachten eine andere Vorgehensweise empfiehlt?
Finden Sie ihr verhalten rechtlich und moralisch rechtens bzw. vertretbar ?
Auf den basisdemokratischen anspruch der Grünen hinweisend bitte ich Sie um beantwortung meiner fragen.
Sollten Sie sich einer erklärung weiterhin hier öffentlich verweigern, hat die partei der Grünen einen weiteren wähler weniger.
Ich danke für Ihr verständnis ( für Ihr schweigen hier habe ich keines )
MFG Günter Wittmann