Frage an Bärbel Kofler

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Bärbel Kofler
SPD
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Frage von Christian D. •

Frage an Bärbel Kofler von Christian D.

Sehr geehrte Frau Dr. Kofler,

Fracking ist ein Thema, das viele von uns beschäftigt. Momentan steht eine Abstimmung bzgl. des Verbotes von Fracking in der BRD an.

Ich würde sehr gerne Ihre Position dazu erfahren. Ich bitte Sie deshalb um eine kurze Antwort.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Daser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Daser,

vielen Dank für Ihre Frage. Die ursprünglich für den 03.07.2015 geplante Debatte im Parlament wurde aus guten Gründen und nach dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ auf nach der Sommerpause des Bundestages verschoben. Denn uns in der SPD sind die von Ihnen aufgeführten Risiken wohl bewusst.
Zum Hintergrund der geplanten gesetzlichen Neuregelung: Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.
Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Denn wie erwähnt gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.
Der Ball liegt jetzt bei den Unionsparteien, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler, MdB

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