Frage von Erwin R. • 18.03.2013
Frage an Beate Merk von Erwin R. bezüglich Recht
Portrait von Beate Merk
Antwort 03.04.2013 von Beate Merk CSU

(...) § 16a JGG - der am 7. März 2013 in Kraft getreten ist - sieht vor, dass neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe auch Jugendarrest von bis zu 4 Wochen verhängt werden kann, um die Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht zu verdeutlichen, den Verurteilten aus einem Umfeld mit schädlichen Einflüssen herauszunehmen, die Bewährungszeit vorzubereiten sowie auf den Verurteilten erzieherisch einzuwirken, um die Erfolgsaussichten der Bewährung zu erhöhen. (...)