Frage von Christian P. • 29.12.2010
Frage an Beate Merk von Christian P. bezüglich Recht
Portrait von Beate Merk
Antwort 05.01.2011 von Beate Merk CSU

(...) Ihre Frage lässt sich sehr kurz beantworten: Weder ich noch Mitarbeiter meines Hauses haben auf die betreffenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg und das Ergebnis dieser Ermittlungen in irgendeiner Weise politischen Einfluss genommen. (...)

Frage von Bernd R. • 13.11.2010
Frage an Beate Merk von Bernd R. bezüglich Recht
Portrait von Beate Merk
Antwort 25.11.2010 von Beate Merk CSU

(...) Sofern Sie daher der Auffassung sind, dass Straftaten begangen wurden, steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an eine der genannten Stellen zu wenden. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch die Strafverfolgungsbehörden nur tätig werden können, wenn sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für strafbare Handlungen ergeben. (...)

Frage von Michael N. • 06.11.2010
Frage an Beate Merk von Michael N. bezüglich Recht
Portrait von Beate Merk
Antwort 27.12.2010 von Beate Merk CSU

(...) Dies liege zum einen darin begründet, dass die Bay-erische Vermessessungsverwaltung nur Senkrechtaufnahmen (Orthofotos) und gerade keine Ansichten von Häuserfassaden oder Schrägansichten anbiete. Zum anderen seien die Aufnahmen der Bayerischen Vermessungsverwaltung erheblich weniger auflösend als diejenigen, die etwa bei dem Dienst „Google Street View“ im Internet einsehbar sind. (...)

Frage von Josef S. • 16.10.2010
Frage an Beate Merk von Josef S. bezüglich Recht
Portrait von Beate Merk
Antwort 03.11.2010 von Beate Merk CSU

(...) Für die von Ihnen genannten Straftaten ist nach der deutschen Strafprozessordnung (StPO) keine Sonderzuständigkeit bestimmter Gerichte und Staatsanwaltschaften vorgesehen. Vielmehr gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 7 ff. (...)

Frage von Josef S. • 12.10.2010
Frage an Beate Merk von Josef S. bezüglich Recht
Portrait von Beate Merk
Antwort 15.10.2010 von Beate Merk CSU

(...) Oktober 2010 bereits mitgeteilt, darf das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Privatpersonen nicht in ihren rechtlichen Angelegenheiten beraten. Die Erteilung von Rechtsauskünften und insbesondere die konkrete Beratung in Einzelfällen sind von Gesetzes wegen den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten und Notaren, zugewiesen. (...)