(...) Soweit Sie sich des Weiteren auf meine Antwort zu einer Anfrage des Herrn Wilfried Meißner vom 11. August 2010 beziehen, kann ich nur wiederholen, dass es jedem Bürger freisteht, sich unmittelbar an die Beamten und Behörden des Polizeidienstes oder an die Staatsanwaltschaften zu wenden, sofern sie der Auffassung sind, dass Straftaten begangen wurden. (...)
Antwort 13.10.2010 von Beate Merk CSU
Antwort 13.10.2010 von Beate Merk CSU
Sehr geehrter Herr Hinz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. September 2010, in dem Sie sich auf meine Antwort zu einer Anfrage des Herrn Wilfried Meißner vom 11. August 2010 beziehen.
Antwort 26.08.2010 von Beate Merk CSU
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. August 2010, in dem Sie erneut Fragen zur Auslegung von Tatbestandsvoraussetzungen des § 203 des Deutschen Strafgesetzbuch stellen.
Antwort 30.08.2010 von Beate Merk CSU
(...) Insgesamt bin ich der Überzeugung, dass man einen effektiven Schutz der Bevölkerung ohne eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht bewerkstelligen kann. Ich werde mich weiter mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass die Gesellschaft vor diesen Tätern, solange sie gefährlich sind, bestmöglichst geschützt wird. (...)
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU