Frage an Benjamin Krohn bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Benjamin Krohn
ÖDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Benjamin Krohn zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Felix S. •

Frage an Benjamin Krohn von Felix S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Hamburger ÖDP ist gegen die 3%- Hürde in der Verfassung. Ist dieses Vorgehen etablierter Politiker nicht von der ÖDP vorgemacht worden? 09/ 2012 erhielt ich einen ÖDP-Spendenbrief, angeblich für eine Vereinsaktion gegen den ESM. Darin lag ein Papier des Vereins, dass das Gegenteil darstellt, was sonst in Veröffentlichungen der ÖDP behauptet wurde:
"Wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, NICHT ÜBER DIE VERTRÄGE. Die politischen Folgen sind so weitreichend, dass es einer VOLKSABSTIMMUNG ÜBER EINE NEU GEFASSTE VERFASSUNG bedarf."
Da der Bundestag das Grundgesetz ändern kann, muss der Verein etwas gemeint haben, was dieser nicht beschließen darf. Die Artikel 1 und 20 sind vor jeder Inhaltsstreichung geschützt. Diese kann man nur stutzen, wenn man das Grundgesetz als Ganzes in Frage stellt. Ein Kommentar im DLF zum 1. ESM- Urteil sagte sinngemäß:
"Die Richter konnten nicht so urteilen, wie diese es aufgrund früherer Urteile hätten tun müssen. Sonst hätten die Politiker eine neue Verfassung geschrieben, die ihr Urteil zur Makulatur macht."
Das wurde in Hamburg aufgegriffen, indem man bei der Sperrklausel ein Urteil des Verfassungsgerichtes umging, indem man die Verfassung umschrieb. Hat in der ÖDP jemals ein Parteitag das Grundgesetz in Frage gestellt? Und wenn nicht, werden Sie ihren Einfluss in der ÖDP geltend machen, dass die ÖDP von allen Aktionen getrennt wird, die an unserem Grundgesetz rütteln? Im ÖDP- Grundsatzprogramm finde ich den schönen Satz, dass die ÖDP sich allen Kräften in den Weg stellt, die die Ordnung des Grundgesetzes gefährden. Aber hat die ÖDP dies nicht selber getan, indem diese eine Aktion unterstützt hat, die zugunsten vom ESM eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung fordert, statt eine Anpassung des ESM an das Grundgesetz?

Antwort von
ÖDP

Guten Tag Herr S.,

die 3% Hürde für die Bezirksversammlungen wurde, nachdem das Verfassungsgericht die bislang bestehenden Prozenthürden als verfassungswidrig erklärt hatte, erst 2009 neu in die Hamburger Verfassung aufgenommen. Wir lehnen dies entschieden ab und fordern, dass, wie in ganz Deutschland für Kommunalparlamente üblich, auch hier auf der untersten Ebene der Demokratie die Hürden für Beteiligung und Mitgestaltung so niedrig wie möglich sind und keine Prozenthürden gelten. Die Kommunalparlamente in ganz Deutschland arbeiten auch ohne Prozenthürde ganz ordentlich, warum soll dies nicht in Hamburg gehen?

Ihre Argumentation zum Zusammenhang dieser Forderung mit einer Infragestellung des Grundgesetzes, die Sie Bezug auf einen Spendenbrief der ÖDP entwickeln, kann ich nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Benjamin Krohn