Frage an Bernd Mex bezüglich Recht

Direktkandidat im WK 51: Bernd Mex
Bernd Mex
DIE LINKE
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Frage von Patrick N. •

Frage an Bernd Mex von Patrick N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mex,

ich möchte mich heute mit einer Frage an sie wenden, die ich - wie viele andere Menschen auch - als äußerst wichtig und wegweisend für die zukünftige Richtung der Entwicklung unserer Gesellschaft erachte.

Am 12.12.2012 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit - auch mit mehrheitlicher Zustimmung ihrer Partei - die Verabschiedung eines "Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (Drucksache 17/11295), nunmehr geregelt in § 1631d BGB.

Ebenfalls wurde ein alternativer Entwurf eines "Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung"  (Drucksache 17/11430) mit großer Mehrheit abgelehnt.

Da diesem Thema in den Medien breite Aufmerksamkeit gewidmet wurde, gehe ich davon aus, dass Sie mit der Thematik, ihren Hintergründen und der Argumentationen der verschiedenen Interessengruppen zumindest einigermaßen vertraut sind.

Ich möchte Sie nun fragen, wie Ihre persönlichen und politischen Ansichten in dieser Sache gelagert sind und natürlich inwiefern Sie gewillt sind und sich in der Lage sehen, diese im Falle ihrer Wahl in den niedersächsischen Landtag in greifbare politische Einflussnahme zu dieser Thematik umzusetzen.

Meine eigenen Ansichten zu diesem Thema, möchte ich Ihnen vorerst noch nicht mitteilen, da ich mir hiervon eine eher von persönlicher Überzeugung als von wahltaktischem Opportunismus geprägte Antwort erhoffe.

Seien Sie jedoch versichert, dass ich bereits für mich persönlich beschlossen habe, die Ansichten und vor allem Taten der verschiedenen Kandidaten und Parteien in dieser Sache, mindestens bis zum Jahr 2030 - wenn nicht länger! - erheblichen Einfluss auf mein Wahlverhalten bei allen Wahlen auf Landes- wie auf Bundesebene haben zu lassen.

In Erwartung Ihrer hoffentlich ehrlichen und wohl durchdachten Antwort verbleibe ich.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Neumann

Direktkandidat im WK 51: Bernd Mex
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Frage. Nachdem alle Bundestagsfraktionen die Abstimmung für Ihre Mitglieder frei gegeben haben und alle Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen entschieden haben, sehe ich keine Möglichkeit, die getroffene gesetzliche Regelung zur Rechtfertigung der Beschneidung männlicher Kinder nochmals in Frage zu stellen.

Für mich hat grundsätzlich das Kindeswohl Vorrang. Deshalb würde ich mir wünschen, weil die Eltern auf die religiöse Beschneidung bis zur Religionsmündigkeit ihres Jungen verzichten würden. Bisher hat sich die nur symbolische Beschneidung allerdings noch nicht durchgesetzt.

Bei Abwägung des Grundrechtes des Kindes auf körperliche Unversehrtheit mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit ist zu berücksichtigen, dass die religiöse Beschneidung eine lange Tradition hat. Ein Verbot der Beschneidung im Interesse des Kindes ist zugleich ein schwerer Eingriff in die Religionsausübung.

Auch hätte ein Verbot zur Folge, dass Beschneidungen dann vermehrt illegal durchgeführt würden.

Im Ergebnis meiner Abwägung komme ich zum Ergebnis, dass die Beschneidung von Jungen vor Erreichen des 14. Lebensjahres zwar nicht aus der Personensorge der Eltern heraus zu rechtfertigen ist, diese allerdings aus der Religionsfreiheit heraus zu respektieren ist. Bei der Abstimmung im Bundestag am 12.12. 2012 hätte ich mich also enthalten.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Mex