Frage an Bernd Neumann von Ingo S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Neumann,
erschütternd mußte ich gerade erfahren, welche Haltung Sie zu dem Thema "Internetsperren bei Urherberrechtsverstößen" eingenommen haben.
Der Newsticker Heise.de hat Ihren Auftritt bei der MediaNight zittiert; dieses Zitat möchte ich aufgreifen:
"Die Labels müssten mit dem von ihnen gewünschten "Handlungsinstrumentarium" ausgerüstet werden, auch wenn die "abgestufte Erwiderung" Frankreichs nicht "Eins zu Eins" auf Deutschland zu übertragen sei. Eine gesetzliche Regelung werde dann in der nächsten Legislaturperiode anstehen."
Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, das dass Fernmeldegeheimnis ein Grundrecht darstellt. Zudem ist das Internet ein Allgemeintgut und steht hinter dem Recht des Einzelnen. Auch dazu gibt es eine entsprechend Formulierung in unserer Verfassung.
Weshalb genau wünschen Sie sich denn so "französische Verhältnisse"? M.E. handeln Sie nicht mehr in Sinne des Volkes und der Verfassung.
Können Sie dazu bitte Stellung nehmen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Schmitt
PS. Der Vollständigkeit halber, noch der Link zum Artikel auf heise.de:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/139414
Sehr geehrter Herr Schmitt,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich hiermit gerne beantworte.
Bedauerlicherweise beruht Ihre Stellungnahme vermutlich auf einer durch und durch fehlerhaften Meldung auf "www.heise.de". "heise online" habe ich bereits auf die falschen Zitate hingewiesen.
Ich habe in keinem Wort Internetsperren erwähnt. Allerdings bin ich der Meinung, dass gegen massenhafte Urheberrechtsverletzungen vorgegangen werden muss. In meiner Rede heißt es wörtlich: "Die Novellierung des deutschen Urheberrechts (1. und 2. Korb) war ein Schritt in die richtige Richtung - aber weitere Schritte müssen folgen. Mittlerweile haben andere Länder in Europa wie Schweden und Frankreich vorgemacht, wie man der Internetpiraterie einen Riegel vorschiebt. Wir werden sehen, wie sich insbesondere das französische Modell der Verfolgung und Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet bewährt. Natürlich kann man das aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Ausgangslage nicht 1:1 übernehmen, aber es kann nicht sein, dass bei uns gar nichts geht. Selbstverständlich müssen wir Urheberschutz und Datenschutz in Einklang bringen. Wir brauchen Kooperationsvereinbarungen zwischen Providern, Rechteinhabern und Verbrauchern." Zu dem stehe ich. Meine gesamte Rede können Sie unter www.kulturstaatsminister.de nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann MdB
Staatsminister für Kultur und Medien