Frage an Bernd Neumann von Michael M. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Neumann,
Sie haben anlässlich der Buchtage Berlin 2009 vor Fachpublikum eine Rede gehalten, welche auf http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2009/06/2009-06-18-neumann-buchtage-berlin.html veröffentlicht wurde. Darin treffen Sie folgende Aussage:
"Um kleinere Verlage und auch Buchhandlungen zu schützen, halte ich es zum Beispiel für unerlässlich, dass auch E-Book-Dateien dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen. Wenn ein elektronisches, digitales Buch so teuer wie ein gedrucktes, "analoges" Buch ist, dann wird sich der Käufer genau überlegen, zu welchem Produkt er greift. Buchpreisbindung erhält die Vielfalt."
Sie haben ganz offensichtlich ein falsches Verständnis der Buchpreisbindung, welche nicht wie von Ihnen dargestellt pro Buchtitel, sondern für eine Ausgabe (bspw. pro Format, grundlegend gesehen pro ISBN) angewendet wird. Ein und dasselbe Buch hat somit einen gebundenen Preis pro Ausgabe/Format für alle Buchhändler. Ein Werk als Taschenbuch, Festeinband, eBook in Format A, eBook in Format B hat somit jeweils einen unterschiedlich gebundenen Preis. Das ist geltende Buchpreisbindung.
Wie werden Sie zukünftig sicherstellen in Ihrem Amt als Kulturstaatsminister keine derartig unrichtigen Aussagen in öffentlichen Reden zu treffen?
Darüber hinaus ist ihre Aussage nicht mit der Besteuerung von eBooks mit 19% MwSt. anstelle von 7% wie bei normalen Büchern vereinbar. Wenn eBooks also in der Preisbindung wie normale Bücher behandelt werden sollen, warum werden sie dann nicht gleich besteuert? Liegt hier nicht eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Endkunden vor.
Erfüllt ihre von mir zitierte Aussage nicht die Definition von "Propaganda", in diesem Fall gegen eBooks? Denn genauso kommt ihre Aussage bei mir zumindest an.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Manske
Sehr geehrter Herr Manske,
ich möchte mich für Ihre Frage bedanken. Ihr Einwand bezüglich der Buchpreisbindung bei E-Books ist berechtigt und richtig. Natürlich müssen E-Book und gedrucktes Buch nicht den gleichen Preis haben, ebenso wie es Preisunterschiede zwischen verschiedenen Druckausgaben geben kann.
Die Einordnung von E-Books als preisgebundene Substitute von Büchern erlaubt jedoch keinen zwingenden Rückschluss auf die Umsatz steuerrechtliche Bewertung. Dem ermäßigten Umsatz-Steuersatz in Höhe von 7 Prozent unterliegen nach deutschem Umsatz-Steuerrecht derzeit Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes. E-Books sind davon bisher nicht erfasst. Beide Aspekte unterliegen unterschiedlichen Regelwerken und haben unterschiedliche Zielrichtungen.
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union hat eine Ausdehnung des ermäßigten Mehrwert-Steuersatzes von "Büchern auf jeglichen physischen Trägern" ermöglicht. Dieser Beschluss stellt aber lediglich eine Umsetzungsoption für das nationale Recht dar. Aus kulturpolitischer Sicht wäre eine Ausweitung des ermäßigten Mehrwert-Steuersatzes auch auf E-Books durchaus zu befürworten. Allerdings hat das Finanzministerium erklärt, von der Möglichkeit der Steuerermäßigung aufgrund der angespannten Haushaltslage vorerst keinen Gebrauch machen zu wollen. Das Thema bleibt aber für mich auf der Agenda.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann