Frage an Bernd Neumann von Dittmar S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Neumann,
Sie sind Kulturstaatsminister.
Laut heutigen Medienberichten soll der vom Abriss bedrohte Stuttgarter Hauptbahnhof nach Expertenmeinung Weltkulturerbe der UNESCO werden. Dem SWR liegt eine entsprechende Empfehlung von Mitgliedern des Internationalen Rates für Denkmalpflege (Icomos) vor, der die UNESCO in Fragen des Weltkulturerbes berät. Die Experten richten ihren Appell (den Antrag zu stellen, den Stuttgarter Hauptbahnhof ins Weltkulturerbe aufzunehmen) auch an Sie.
Wäre der Stuttgarter Hauptbahnhof Weltkulturerbe dürften die Seitenflügel nicht für das Bahnprojekt S 21 geopfert werden.
Laut heutigem Bericht des SWR-Fernsehen denkt die Landesregierung nicht daran, einen Antrag zu stellen. Schließlich könnte Stuttgart 21 so durch die Hintertür verhindert werden.
Als Reaktion der Landesregierung durfte Herr Innenminister Rech seine Meinung hierzu kund tun. Im SWR-Fernsehen war er heute abend mit folgenden Worten zu hören: "Die Idee ihn jetzt zum Weltkulturerbe zu machen halte ich nicht für besonders originell. Es ist durchsichtig, aus welchen Gründen das geschieht".
Meine Fragen hierzu:
Wie stehen Sie zum Appell des Internationalen Denkmalrates Iconomos, den Stuttgarter Hauptbahnhof in das Weltkulturerbe aufzunehmen?
Teilen Sie die Ansicht der Regierung von Baden-Württemberg, dass es richtig und verantwortbar ist, keinen Antrag bei der Unesco-Kommission zu stellen?
Teilen Sie die Ansicht des baden-württembergischen Innenministers Rech , dass der Appell lediglich durch S21-Gegner initiiert wurde, um das Bahnprojekt durch die Hintertür zu verhindern oder sehen Sie in dem Appell eine Empfehlung von internationalen u. hochkarätigen Experten?
Was werden Sie selbst u. Ihre Partei auf Bundesebene unternehmen, um den Stuttgarter Hauptbahnhof in den Rang eines Weltkulturerbes zu bringen und damit zu internationalem Ansehen zu verhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Dittmar Schock
Sehr geehrter Herr Schock,
für Ihre Email zum Stuttgarter Hauptbahnhof danke ich Ihnen. Ihre umfangreichen Ausführungen habe ich aufmerksam gelesen und zur Kenntnis genommen.
Der Stuttgarter Hauptbahnhof zählt zu den bedeutendsten Bauwerken des beginnenden 20. Jahrhunderts in Deutschland und wurde mit Recht vom Land Baden-Württemberg unter Denkmalschutz gestellt.
In der Sache selbst kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Der Schutz und die Pflege von Denkmälern sind in Deutschland in erster Linie Angelegenheit der Länder. Die Länder haben daher das Recht, Stätten für die UNESCO-Welterbeliste zu nominieren und sind zugleich vorrangig zuständig für die Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme von Stätten in die Welterbeliste ergeben.
In Deutschland werden mögliche Anträge vom zuständigen Landesministerium über die Kultusministerkonferenz dem Auswärtigen Amt zugeleitet. Dieses übermittelt den Antrag über die Ständige Vertretung Deutschlands bei der UNESCO an das UNESCO-Welterbezentrum in Paris. Über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee in eigener Zuständigkeit. Für den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien besteht daher keine Möglichkeit, auf das Verfahren einzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann, MdB