Frage an Bernd Neumann von Matthias L. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Neumann,
Im Interview mit dem Magazin "promedia" ( http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Interview/2009/11/2009-11-25-interview-neumann-promedia.html ) stellen sie die Behauptung auf, es gäbe "kein Recht auf eine Privatkopie". Wie kommen sie zu dieser Auffassung?
Sehr geehrter Herr Löhr,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Privatkopie“, die ich hiermit gerne beantworte. Ihre Frage bezieht sich auf meine Äußerungen in einem promedia - Interview, das im Internet teilweise gekürzt wiedergegeben worden ist.
Meine Formulierung „es gibt kein Recht auf Privatkopie“ ist juristisch korrekt, denn die Praxis der „Privatkopie“ wird gesetzlich „nur“ gebilligt und fußt im juristischen Sinne nicht auf einem „(Grund-)Recht auf Privatkopie“. Das Urheberrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Privatkopien, also eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum privaten Gebrauch. Ich habe nicht in Frage gestellt, dass es zu privaten Zwecken erlaubt ist, ein urheberrechtliches Werk zu kopieren. Natürlich darf jeder zum privaten Gebrauch z. B. einen Artikel aus einem Buch kopieren oder auch eine Kopie zum privaten Gebrauch von einer CD machen, die er gerade gekauft hat, sofern hierzu kein Kopierschutz umgangen werden muss. Dieser Grundsatz ist explizit in § 53 Urheberrechtsgesetz geregelt und soll auch nicht abgeschafft werden.
Meine Aussagen zielten nicht darauf ab, die bisherige Praxis der zulässigen Privatkopie zu ändern, sondern darauf, das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass urheberrechtlich geschützte Werke nicht unbeschränkt kopiert werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann, MdB
Staatsminister für Kultur u. Medien