Frage an Bernd Neumann von Stefan T. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Neumann,
heute beschloss COREPER die Verlängerung der Schutzfristen für Leistungsschutzrechte an Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre.
Entgegen einstimmiger Expertenmeinung wurde einseitig zugunsten der Verwerter entschieden.
Im Dezember 2006 gibt die britische Regierung eine Studie in Auftrag, das »Gowers Review on Intellectual Property«. Das Gowers Review spricht sich nicht nur deutlich gegen nachträgliche Schutzfristverlängerungen von leistungsrechtlichen Schutzfristen aus, sondern bezeichnet die bisherigen Fristen als bereits zu lang.
http://www.official-documents.gov.uk/document/other/0118404830/0118404830.pdf
Auch die Universität Cambridge kommt im „CIPIL Report“ zum gleichen Ergebnis.
http://www.cipil.law.cam.ac.uk/policy_documents/response_lecg%281%29.pdf
Ein von der EU-Kommission 2006 in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass alle bisherigen Erkenntnisse gegen die Sinnhaftigkeit einer Verlängerung sprechen.
http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/docs/studies/etd2005imd195recast_report_2006.pdf
Das Max-Planck-Institut bekräftig 2008 die vorangegangenen Einschätzungen im Auftrag des Bundesjustizministeriums.
http://www.ip.mpg.de/de/data/pdf/stellungnahme-bmj-2008-09-10-def.pdf
Es existiert kein einziges wissenschaftliches Gutachten, welches für eine Verlängerung eintritt. Und doch wurden die Leistungsschutzrechte heute um 20 Jahre verlängert. Die Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen. Warum?
Mit freundlichen Grüssen
P.S. Eine Gegenüberstellung der wirtschaftlichen Forderungen der Musikindustrie und eine detaillierte Entkräftung der Argumente finden Sie übrigens hier:
http://irights.info/userfiles/Schutzfrist_A5_dt_web_final%281%29.pdf