Frage an Bernhard Brinkmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Bernhard Brinkmann
Bernhard Brinkmann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Bernhard Brinkmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Pavel M. •

Frage an Bernhard Brinkmann von Pavel M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Brinkmann,

könnte ich Ihre Stellung zu dem Thema "Sperrung der Internetseiten" erfahren?
Inzwischen hat die e-Petition "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" fast 100.000 Unterzeichner. Ich bin einer davon. Ich würde gern erfahren wie die Abgeordneten meines Wahlkreises zu diesem Thema stehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Pavel Miller

Portrait von Bernhard Brinkmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Miller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte.

Das Ergebnis der am 27. Mai 2009 durchgeführten öffentlichen Anhörung zu dem von Ihnen angesprochenen Thema geht m.E. in die richtige Richtung:

1. Der wirksame Kampf gegen Kinderpornografie erfordert eine Vielzahl
von Maßnahmen. Fast alle geladenen Sachverständigen meinen, in
diesem Rahmen könne die Sperrung von kinderpornografischen
Internetseiten unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle
Maßnahme sein.

2. Die Sperrung könne umgangen werden, deshalb sei es richtig, dass
der Gesetzentwurf lediglich von einer Erschwerung spricht.

3. Keiner der geladenen Sachverständigen hat die Auffassung
vertreten, dass prinzipielle Gründe von vornherein gegen
Internetsperren gegen Kinderpornografie sprechen.

4. Entscheidend sei aber, dass der Gesetzentwurf bezüglich
Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivität der
Sperrungen von kinderpornografischen Inhalten auf ausländischen
Servern noch erheblich überarbeitet werden muss.

Für die SPD-Bundestagsfraktion geht es dabei vor allem um die Frage der Verhältnismäßigkeit der Sperrmaßnahmen, also um eine Abwägung zwischen dem Schutz gegen kinderpornografische Darstellungen und den damit verbundenen Eingriffen in Grundrechte.

Dabei hat die Anhörung deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen aufwirft, die wir nun im weiteren parlamentarischen Verfahren klären müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Brinkmann