Wann fand der Prozess des gesellschaftlichen Aushandelns bzw. der zivilisierte Streit statt, in dessen Ergebnis die institutionelle Bereicherung durch Wohnungsvermietung „gemeinsam“ beschlossen wurde?

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Bernhard Herrmann
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Frage von Dyrk G. •

Wann fand der Prozess des gesellschaftlichen Aushandelns bzw. der zivilisierte Streit statt, in dessen Ergebnis die institutionelle Bereicherung durch Wohnungsvermietung „gemeinsam“ beschlossen wurde?

Sehr geehrter Herr Herrmann, in einem Artikel von heise online (12.06.2023, „KI ist nicht demokratisch gewählt“) wird der Bundespräsident Hr. Steinmeier zitiert, wie er auf die Defizite von KI und auf notwendige gesellschaftliche Prozesse hinweist:
„In einer Demokratie geht es eben nicht um das Reproduzieren oder Automatisieren von Entscheidungen, sondern um das gesellschaftliche Aushandeln, um Erkenntnisgewinn, ums Verändern und Verbessern, um Meinungspluralität, um den zivilisierten Streit und die gemeinsame Lösung.“
Diese Beschreibung umfasst alle gesellschaftlich relevanten Bereiche, ist als grundsätzliches Handeln zu verstehen und sollte insbesondere alle betroffenen Parteien einschliessen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie zitieren eine Aussage des Herrn Bundespräsidenten Steinmeier, in der er sein Demokratieverständnis deutlich macht. Ich stimme der Aussage des Bundespräsidenten vollkommen zu.

Sie fragen, inwiefern der für eine Demokratie so wichtige gesellschaftliche Aushandlungsprozess im Bereich der Wohnungsvermietung stattgefunden hat. Ich bin der Meinung, dass dieser Prozess schon lange läuft, weiterhin andauert und gerade zurzeit hoch aktuell ist. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat zum Teil ein dramatisches Ausmaß erreicht. Die Mietpreise steigen seit Jahren und belasten insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen. Die Politik muss hier eingreifen, damit sich alle ihre Miete leisten können und Wohnungsbauunternehmen keine übermäßigen Profite auf Kosten ihrer Mieter:innen machen.

Als bündnisgrüner Bundestagsabgeordneter setze ich mich in der Ampelkoalition für die Interessen der Mieter:innen ein. In der Koalition haben wir uns darauf verständigt, die Mietpreisbremse bis zum Jahre 2029 zu verlängern. Um Preisanstiege noch wirksamer zu begrenzen und Lücken zu schließen, setzt sich die bündnisgrüne Bundestagsfraktion darüber hinaus auch für eine Verschärfung der Mietpreisbremse ein. Im Koalitionsvertrag konnten wir zudem erreichen, dass der qualifizierte Mietspiegel stärker genutzt wird. Das muss nun zügig umgesetzt werden, denn der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument, um gegen Mieterhöhungen vorzugehen. Wir haben in der Koalition auch vereinbart, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal elf Prozent erhöht werden darf. Wir haben den Empfängerkreis des Wohngeldes ausgeweitet und die Wohngeldbeträge erhöht, damit Haushalte mit niedrigen Einkommen besser unterstützt werden.

Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion setzt sich für diese und weitere, mittel- und langfristigen Maßnahmen ein, um den Druck vom Mietwohnungsmarkt zu nehmen und Mieter:innen effektiv zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Herrmann

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