Frage an Brigitte Dmoch-Schweren von Bernd K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Dmoch-Schweren,
ich bin langjähriges SPD Mitglied und habe eine Frage zum Nichtrauchergesetz über das überall geschrieben wird, aber nirgends konkrete Aussagen zu finden sind.
Meine Familie betreibt eine Shisha-Bar, in die nur Leute kommen um Wasserpfeiffe zu rauchen. Das Nichtrauchergesetz wird auch das rauchen in solchen Shisha-Bars untersagen. Im Gesetzestext steht solche Bars sollen Ihr Geschäftsmodell ändern. Nunja, leicher gesagt als getan, wenn man eben ein Raucherpublikum hat und jeder weiß, dass es in den 100 anderen Bars auf der Straße viel bessere Cocktails gibt und diese ein viel größeres Know-How, sowie einen Kundenstamm aufgebaut haben. Wichtig wäre für die Betreiber aber vor allem zu wissen wann dieses Gesetz in Kraft treten soll, damit man sich etwas Vorbereiten kann. Der 01.Januar erscheint mir da sehr kurzfristig. Für unsere Familie wäre das z.B. wirklich der finanzielle Ruin. Was ich hier schreibe, gilt natürlich genau so für sogenannte Eckkneipen.
Ich habe gelesen, dass in Bayern trotz Rauchverbot erlaubt ist, sogenannte Dampfsteine zu "dampfen" . Wird es diese Ausnahme auch in NRW geben? Diese Dampfsteine sind ja komplett nikotinfrei. Falls auch Dampfsteine verboten werden, wie verhält es sich dann mit Dampfsaunen z.B. ? Das ist im Prinzip nämlich genau das gleiche. Wie ist es mit dem Dampf auf Konzerten und in Nachtclubs? Klingt lustig, ist es aber eigentlich gar nicht.
Ich würde mich sehr über eine Zeitnahe Antwort freuen, da wirklich viel von diesem Gesetz abhängt. Außerdem muss man sich schon fragen welche Agenda genau mit diesem Gesetz verfolgt wird. Wirklich viel mit Sozialdemokratie (zu der immer noch auch Freiheit gehört) hat das nicht zutun. Das Nichtrauchergesetz in der bisherigen Form war absolut fair. Das sage ich als aktiver Nichtraucher.
Mit freundlichen Grüßen,
Klote
Sehr geehrter Herr Klote,
Ich habe mir gerne Zeit genommen, Ihre Fragen und Argumente sorgfältig zu lesen, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass ich selber Raucherin bin.
Es geht nicht darum Raucherinnen und Raucher zu erziehen oder zu bevormunden. Vielmehr ist es das vordringlichstes Anliegen der Landesregierung, den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern, Kindern und Jugendlichen auf effektive und rechtssichere Weise zu gewährleisten.
Richtig ist, wie von Ihnen beschrieben, dass der Gesetzentwurf ein uneingeschränktes Rauchverbot im Gaststättenbereich vorsieht. Dies betrifft auch die sogenannten „Shisha-Bars“. Lässt man Ausnahmetatbestände im gastronomischen Bereich zu, so muss der Gesetzgeber einen angemessenen Interessenausgleich zwischen dem Schutz der Gesundheit der Nichtraucher, den Freiheitsrechten der Gaststättenbetreiber und Raucher unter Berücksichtigung fairer Wettbewerbsbedingungen getroffen und dokumentiert haben.
Nichtraucherschutzgesetze mit Ausnahmen für Gaststätten in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg sind genau daran – teilweise mehrfach – vor den obersten Gerichten und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
In Rücksprache mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen muss ich Ihnen abschließend mitteilen, dass auch der Konsum sogenannter „Dampfsteine“ unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Dmoch-Schweren MdL