Frage an Brigitte Lange bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Brigitte Lange
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Frage von Klaus-Dieter M. •

Frage an Brigitte Lange von Klaus-Dieter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Lange,

wie ich im Web lesen konnte, wollen Sie sich für ein Anti-Mobbing-Strafgesetz stark machen und einsetzen.

Welche Initiativen haben Sie dazu bisher unternommen?

Was halten Sie vom Bescheid des Petitionsausschusses ?, siehe: http://www.mobbing-web.de/mobbing/keinantimobbinggesetz.php .

Unterstützen Sie aktiv Initiativen gegen Mobbing?

In der Hoffnung, ein Feedback zu erhalten,

mit freundlichen Grüßen aus Berlin-Reinickendorf

Klaus-Dieter May

Portrait von Brigitte Lange
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr May,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen natürlich gerne ein Feedback geben möchte.

Ich habe bereits früher mit meinem Statement und meinem Foto im Rahmen der „Stimmen und Gesichter gegen Mobbing!“-Aktion Ihre Bewegung „Pro Fairness gegen Mobbing“ unterstützt. Ich halte weiterhin die von Ihnen angesprochene Gesetzesänderung für notwendig, da derzeit eine mögliche rechtliche Regelung oft zu spät greift. Insofern bedaure ich die Entscheidung des Petitionsausschusses bzgl. der Nicht-Anerkennung von Mobbing als Straftat und den Ausschluss der Umkehr der Beweislast sehr.

Prävention und Beratungsstellen sind zwar von entscheidender Bedeutung. Es wäre jedoch auch wichtig, durch einen eigenen Straftatbestand den Mobbern/innen deutlich zu machen, dass ihr Verhalten auch durch den Gesetzgeber keinerlei Toleranz erfährt. Die gravierenden und oft leider nachhaltig schädigenden Konsequenzen für gemobbte Personen sind inzwischen schließlich einschlägig bekannt. Nicht zuletzt durch den Mobbing-Report vor 10 Jahren, der einer breiten Öffentlichkeit deutlich machte, wie verbreitet Mobbing am Arbeitsplatz ist und wie verheerend die Folgen für die Betroffenen sein können.

Ich unterstütze daher weiterhin eine Einführung eines Straftatbestandes „Mobbing“ sowie die Ermöglichung der Beweislastumkehr, um eine rechtliche Aufarbeitung zu vereinfachen und eben nicht zu warten, bis sich Straftatbestände wie Körperverletzung oder Nötigung ergeben - auch wenn dies vom Petitionsausschuss als ausreichend angesehen wird.
 
Klar ist, dass Prävention der wichtigste Schlüssel zur Bekämpfung von Mobbing ist. Von der Schule bis zum Arbeitsplatz müssen klare Regelungen gelten, die ein mobbendes Verhalten sanktionieren.

Zum Schluss möchte ich Ihnen noch für Ihr persönliches Engagement danken und wünsche Ihnen mit der Plattform mobbing-web weiterhin viel Erfolg!
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Lange